Rohrleitungen für Gas oder gefährliche Flüssigkeiten müssen laut EU-Richtlinie auch mit bestimmten Warnsymbolen gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung muss sich in Abständen von maximal 5 m auf der gesamten Länge der Rohrleitung befinden.
Die Warnsymbole gibt es in zwei verschiedenen Breiten:
50 mm Markierungstape mit 20 mm großen Symbolen, oder
75 mm Markierungstape mit 50 mm großen Symbolen.
Es können auch zwei oder drei 20-mm-Symbole auf 75-mm-Markierungsband (siehe Abb. unten) kombiniert werden.

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